Liebe Privatversicherte,

leider kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass Private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der von uns rechtmäßig erhobenen Honorare für Heil- und Hilfsmittel vorenthalten wollen und Teile der Rechnung nicht übernehmen oder kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Hier ein paar Informationen & Tipps, falls Ihre PKV Ihre Rechnung kürzen möchte:

1. Honorarvereinbarung

Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein.

2. Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife

Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.

3. Beihilfefähige Höchstsätze

Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.

4. Ortsübliche, angemessene Preise

Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das vormachen möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Daher können Physiotherapeuten prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer).

5. Medizinisch notwendige Leistungen

Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.

6. Bin ich zu teuer?

NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist, selbst wenn Ihnen Ihre PKV  beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind.

Ich stelle Ihnen  diese Informationen zur Verfügung, da ich mit meiner Praxis-Philosophie hohen Wert auf eine transparente und stimmige Preisgestaltung lege. In meinem Fall setzt sich die Preisgestaltung aus 3 Säulen zusammen:

  • Therapeutenhonorar

Mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung und meinen zahlreichen Zusatzqualifikationen ist ein breiter Grundstock an Fachwissen über die vielfachen möglichen Patientenbeschwerden und Krankheitsbilder gegeben.

Viele Abrechnungspositionen wie die Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Krankengymnastik ZNS, Massagen , CMD-Behandlungen etc.können durch meine Zusatzqualifikationen inkl. Abschlussprüfungen umgesetzt und erstattet werden. Darauf baut meine Entwicklung einer zielgerichteten und maßgeschneiderten Therapie für Sie auf. Meine Fähigkeit zur Empathie und Sensibilität ermöglicht es, mir in kurzer Zeit das Krankheitsbild oder die Ursachen für Beschwerden ganzheitlich schneller als üblich zu erfassen. Je nach Therapie ist dafür ein körperlich oder aber auch geistig höherer Zeitaufwand erforderlich. Exemplarisch kann dieser durch die telefonische Nachbereitung eines Behandlungstermins oder die Vor- und Nachbereitung einer Naturmoor- oder anderen Wärmeanwendung entstehen. Die Einbeziehung weiterer auch nicht klassischer Physiotherapie Behandlungsmethoden verkürzen die Therapieanzahl in der Regel wesentlich und beschleunigen die Rückkehr zu einem beschwerdefreien Leben in Balance.

  • Praxislage und -gestaltung

Profitieren Sie von der Natur, die meine Praxis umgibt! Ein Blick ins Grüne, als Therapie? Es gibt vielerlei Forschungen zu dem Thema, wie Natur uns positiv beeinflusst. Konkret: sie entspannt, verlangsamt Atem und Herzschlag und verhilft zu einem Gefühl der inneren Ruhe. Diese Umgebung hat mich und hoffentlich auch Sie überzeugt, meine Praxis genau hier zu eröffnen. In der großzügigen und tageslichtdurchfluteten Praxis wählte ich eine Gestaltung und Formensprache, die sich am FengShui Konzept orientiert und mit modernen Farben und Designmöbeln eher an einen Ort der Ruhe erinnert, als an eine typische Physiopraxis. Die Praxis „Der Luxus der Gelassenheit“ soll für Sie ein Ort sein, wo Sie gerne hinkommen und sich wohlfühlen, auftanken und entspannen können. Darin und dafür habe ich in meine Praxis nicht in eine Standardausstattung investiert, sondern stelle eine Einrichtung zur Verfügung, die auch hohen Ansprüchen genügt.     

  • Heilmittel und zusätzliche Angebote für meine Patienten   

Zum Abschluss rundet noch das Angebot an unterschiedlichsten Beigaben für die Unterstützung der Therapie und das persönliche Wohlbefinden meiner Patienten das Bild ab. Die Verwendung von hochwertigen Heilmitteln, wie Qualitäts-Öle von Young Living, Kinesiotape, Moorpackungen und Wärmeträger in der Therapie und das schmackhafte Angebot an gesunden  Getränken wie diverse Kaffeezubereitungen, mein 8-stufig gefiltertes Wasser und ein breites Angebot an Tees soll Sie als Patient gesundheitsfördernd versorgen.

 

Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?

Treten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt, beschweren Sie sich, gerne auch mit einem unserer Musterbriefe. In nahezu allen Fällen werden Sie die komplette Kostenerstattung erhalten, v.a., wenn Sie sich auf die entsprechenden Gerichtsurteile beziehen.

Weitere Informationen, sowie Musterbriefe und interessante Links finden Sie hier:

Die Vergütungen der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) stellen eine Übersicht der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Heilmittelvergütungen dar.
Die Gebühr für eine Leistung beträgt das 1,2- 2,3- fache des Regelsatzes.